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Apple geht in eine weitere Runde des Rechtsstreits und zwar diesmal gegen Amazon. Der beliebte Konsumerelektroniks-Konzern mit dem angebissenen Apfel und dem regelrechten Kultstatus verklagte im März 2011 den Onlinehandel Amazon für die Benutzung des Begriffs “AppStore”. Nun fordert die zuständige Richterin des laufenden Prozesses, dass sich die Unternehmen außerhalb des Gerichts auf einen Vergleich einigen sollen. Sollte sich bis August keine Lösung gefunden haben, wird der Prozess fortgesetzt.

Der Streit um den Begriff ist eine sensible Angelegenheit für Apple. “AppStore”: so heißt die Plattform, auf der Mac, iPhone und iPad User die Programme für ihre Endgeräte kaufen können. Die AppStore-Regelungen sind sehr strikt. Apple garantiert gute geprüfte Inhalte aus dem Shop mit diesem Namen.

Nun betreibt Amazon selber eine Plattform für Apps, allerdings für Geräte mit Android System als auch für die für seine hauseigene Kindle-Serie. Auch die E-Reader von Amazon laufen auf dem mit Apple konkurrierenden Betriebssystem von Google namens “Android”. Noch bis vor einigen Jahren hieß dieser Bereich zum Download der Apps bei Amazon “Amazon AppStore for Android”. Das schien aufklärend genug zu sein. Später wurde in einer Maßnahme der Name zu “Amazon AppStore” geändert, was bei Apple Schmerzen auslöste. Nun wirft Apple Amazon bewusste Irreführung der Kunden vor, die im “AppStore” qualitative Produkte für iPhone und Co. erwarten.

Der Prozess entpuppt sich deshalb als kompliziert, weil Apple in den USA keine Rechte an dem Begriff hat – anders als etwa in Europa. Auch dieser Markenschutz-Prozess läuft seit geraumer Weile in den Vereinigten Staaten. Jegliche Entscheidung zu Gunsten oder gegen Apple könnte sich auch auf den parallel dazu laufenden Entschluss um den Begriff auswirken. Damit würde ein kostspieliger Fall vor Gericht verhandelt werden, der zu einem späteren Zeitpunkt noch mal aufgegriffen werden muss oder gar negative Folgen für einen laufenden Prozess hat.

Solche Hürden der Justiz gibt es oft. Selbst wenn ein Urteil ausgesprochen wird, kann es immer noch anderen Urteilen widersprechen und muss deshalb in Berufung gehen. In einem spannenden Fall am New Yorker Gericht wurde etwa festgestellt, dass Poker ein Geschicklichkeits und kein Glücksspiel ist. Dieses Urteil und seine Folgen brechen aber mit so vielen staatlichen Gesetzen, dass sie nur individuell zählen und schnell von einem anderen Gericht revidiert werden können.

Apple hat mit diesem Fall wieder ein ähnliches Fass zu bearbeiten wie mit Samsung. Auch da ging es um Markenschutz und Patentrechte; der Fall wurde in den USA zwar gewonnen, in Großbritannien und Südkorea allerdings verloren. Auch das lässt die ganzen Unternehmensprozesse ein Stück weit paralysiert wirken. Spätestens im August zeigt sich, ob Apple und Amazon sich in diesem Fall außergerichtlich einigen konnten.

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